Informationen zu den Bauarbeiten im Uferbereich des Haarsees

(Zum Öffnen der Anlagen, bitte Doppelklick in den blau geschriebenen Text)

 

 

Der bei Weilheim i.Ob. befindliche Haarsee stellt mit seinen Röhrichtzonen und Mooruferbereichen einen äußerst wertvollen Lebensraum für viele seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten dar. Daher befinden sich am Seeufer auch kartierte Biotope und der gesamte Uferbereich steht unter dem Schutz der FFH (Flora Fauna Habitat) Richtlinie.

 

Der malerische See liegt im Landschaftsschutzgebiet Hardtlandschaft und Eberfinger Drumlinfelder. Er ist ein beliebter Badesee, wofür der Bevölkerung Uferbereiche, der Parkplatz und die Zufahrt von mir zur Verfügung gestellt werden, während die Verkehrssicherung und der Unterhalt seit Frühjahr des letzten Jahres durch die Stadt Weilheim übernommen werden.

 

Der durch die Öffentlichkeit genutzte Uferbereich wurde im Jahr 2004 durch die Stadt Weilheim saniert, nachdem die von mir im Jahr 1993 vorgenommenen Maßnahmen durch Erosion erneuerungsbedürftig geworden sind.

 

In den nicht in meinem Besitz befindlichen geschützten Uferflächen kam es im Jahr 2004 zu massiven Eingriffen in früher ungenutzte und verwachsene Uferbereiche.

 

Kiesaufschüttungen und Rodungen  im Verlandungsbereich des Haarsees

 

Die untere Naturschutzbehörde wurde über die damals nur zum Teil durchgeführten Rodungen (Anlage 1), Kiesaufschüttungen, Vergrößerungen von früher durch den BND errichteten Zaunanlagen, (Anlage 2) sowie über die Verlegung von Telephon-, Strom-, Videoüberwachungs-, Zu- und Abwasserleitungen (Anlage 3) Ende Juni informiert. Die Arbeiten fanden zum Teil -im unter dem Schutz der Flora, Fauna Habitat Richtlinie (FFH) stehenden- Uferbereich des Haarsees und ausnahmslos innerhalb des Landschaftsschutzgebietes statt.

 

Weiterhin wurde zunächst versucht, in einem am 7. September 2004 im Landratsamt Weilheim-Schongau persönlich mit Herrn Landrat Luitpold Braun und Kreisbaumeister Rohrmoser geführten Gespräch, diese naturzerstörenden Maßnahmen, sowie deren offensichtliche Duldung durch das Landratsamt Weilheim-Schongau und die Stadt Weilheim abzuklären, da während der Arbeiten immer wieder Vertreter der Behörden vor Ort waren.

 

Daher ist erstaunlich, daß das Landratsamt –wie die Regierung von Oberbayern mir gegenüber erklärt hat- erst am 26.10.2004 die Eingriffe festgestellt haben will und bis dahin nichts gegen die Naturzerstörungen unternommen wurde.

 

Auf einem am Haarsee angebrachten Schild (Anlage 4), informiert  die untere Naturschützbehörde die Erholungssuchenden, daß:

 

Der Haarsee mit seinen Röhrichtzonen und Mooruferbereichen einen äußerst wertvollen Lebensraum für viele seltene und geschützte Tier- und Pflanzenarten darstellt.“

 

Um die außerhalb des von der Öffentlichkeit genutzten Strandbades genutzten Uferbereiche zu schützen, wird ein Betretungsverbot vom 1.5. – 30.9. ausgesprochen.

 

Die monierten Rodungsarbeiten, Erweiterungen von Zaunanlagen und Verlegung von Versorgungsleitungen werden Privatpersonen in diesen Uferbereichen aber von der gleichen Behörde gestattet.

 

 

Zäune:

 

Das Landratsamt führt in einem an mich gerichteten Schreiben vom 30.9.2004 aus, daß die Einfriedung eines angemessenen Umgriffes eines Anwesens im Außenbereich üblich sei.

 

Handelt es sich bei einem Anwesen nicht um feste Gebäude zu Wohn- oder Gewerbezwecken? Kann es sein, daß im Außenbereich und FFH Gebiet, in einfacher Holzbauweise erstellte  und –bis zur Mitte letzten Jahres- unerschlossene Bade- und/oder Forstarbeiterhütten ein Anwesen darstellen?

 

Das Landratsamt stellt in seiner Argumentation nicht klar, daß es sich hier nicht um den Zaun um das Schloß und dessen Park, sondern daß es sich um eine 2. Zaunanlage um das im FFH Gebiet befindliche, zum Schloß gehörende Strandbad handelt.

 

Der seinerzeit vom BND errichtete, nun in seinem Außenumfang erheblich erweiterte, nicht wie gem. der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet gewünschte ortsübliche, sondern fast 2m hohe, über 200m vom Schloß entfernte,  mit elektrohydraulischem Tor und Videoüberwachungskamera (Anlage 5) versehene, sowie einbetonierte Maschendrahtzaun befindet sich nun teilweise innerhalb eines kartierten, jetzt zum Teil zerstörten Biotop, das sich früher außerhalb der Umzäunung des Schloß-Strandbades befand und zu dieser Zeit durch einen einfachen, nicht einbetonierten, sondern nur an Holzpflöcken befestigten Wildschutzzaun vor Trittschäden geschützt wurde.

 

Ein Gutachten zu den Schädigungen des Biotopes (Anlage 6) liegt vor.

 

Weiterhin wird vom Landratsamt –in dem bereits genannten, an mich am 30.9.2004 gerichteten Schreiben- argumentiert, daß vorher bestehende wesentlich massivere Einfriedungen des Bundes beseitigt wurden. Diese befanden sich aber ausnahmslos innerhalb der vom BND unter Bundesrecht errichteten und nun im Umgriff erweiterten Zaunanlagen und dienten dazu, die Mitarbeiter des Forstamtes von den Mitarbeitern des BND zu trennen. An den erweiterten Außenzäunen sind bei gleicher Gesamthöhe, lediglich 2 Reihen Stacheldraht durch einen einfachen Draht ersetzt worden.

 

Gewünschter Ausbau eines Weges zwischen Haarsee und Mitterlache

 

 

Das Landratsamt Weilheim führt aus, daß der Wegebau nur dann erlaubnispflichtig sei, wenn er eine wesentliche Änderung beinhaltet.

 

Der im Besitz der Stadt Weilheim befindliche Weg wird in weiten Teilen seit über 50 Jahren nicht mehr durch Fahrzeuge benutzt und ist daher weitestgehend zugewachsen. Die Trasse führt ausnahmslos durch Bereiche die unter dem Schutz der FFH Richtlinie stehen, ökologisch wertvolle Feuchtgebiete darstellen und daher einem Verschlechterungsverbot unterworfen sind. Der Weg wird vorwiegend von Wanderern genutzt. (Anlage 7)

 

Bezüglich der durch gewünschten Baumaßnahmen zu erwarteten Schädigung von Biotopen und FFH Gebieten wird in o.g. Gutachten (Anlage 6) ab Punkt 3.0 eingegangen.

 

Der Wegausbau soll dazu dienen in der Gemarkung Seeshaupt liegenden Grundstücke leichter zu erreichen. Dies ist bereits jetzt über für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassene Straßen bei einem Umweg von ein paar 100m problemlos möglich und rechtfertigt daher nicht die gewünschten massiven Eingriffe in die Natur.

 

Aus diesem Grund wurde das Angebot des Schlossbesitzers, den Weg auf seine Kosten auszubauen, vom Bauausschuß der Stadt Weilheim auch abgelehnt.

 

Daß die durch das von der Öffentlichkeit genutzte, in meinem Besitz befindliche Strandbad führenden und in weiten Teilen kürzlich durch die Stadt Weilheim im Rahmen der Sanierung des Ufers erneuerten Fußwege (Anlage 8)hierfür ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, ergibt sich durch die Nutzung des Grundstückes durch die Erholungssuchenden und die nicht ausreichende Belastungsfähigkeit der Wege.

 

 

 

Sanierung eines (nicht vorhandenen) Bootshauses

 

Der Haarsee wurde bis zum Eigentümerwechsel –auch im Hinblick auf den Erhalt des biologischen Gleichgewichtes- auf das Beste vom Bundesforstamt betreut und die Beamten kamen all die Jahre ohne ein weiteres Bootshaus am Haarsee aus. Nun soll aber ein weiteres Gebäude, welches zur Unterbringung von Fischereigerät dienen soll notwendig sein, welches sich teilweise innerhalb des lt. Gutachten, (Anlage 6), teilweise zerstörten Biotopes befinden würde.

 

Für diese Zwecke gibt es jedoch bereits innerhalb des im FFH Gebiet befindlichen und eingezäunten Schlossbades die sog. Forstarbeiterschutzhütte, sowie eine weitere Badehütte, so daß nicht verständlich ist, daß in diesem Bereich nun ein drittes Gebäude zur Unterbringung von Fischereigerät notwendig ist.

 

Selbstverständlich habe ich dem Bauwerber angeboten, sein Boot in meinem auf dem gegenüberliegenden Seeufer bereits befindlichen Kahnhaus unterzubringen, das ich vor ca. 3 Jahren vom Bundesvermögensamt erworben habe. Dieses wurde bereits von den Beamten des Forstamtes Stockdorf bei Bedarf hierfür genutzt. Ich wollte hiermit dazu beitragen, eine weitere Verbauung des ökologisch wertvollen Verlandungsbereiches des Haarsees zu vermeiden.

 

Über diesen vom Bauwerber leider abgelehnten Vorschlag habe ich am 15.7.2004 unseren Herrn Bürgermeister Loth persönlich vor der betreffenden Bauauschuss-Sitzung am 19.7.2004  informiert und übergab ihm bei dieser Gelegenheit ein entsprechend formuliertes Schreiben für seine Unterlagen.

 

Es ist erstaunlich, dass der Bauausschuss der Stadt Weilheim -entsprechend der Formulierung des Titels des Bauantrages-  vom vortragenden Beamten unterrichtet wurde, daß es sich um die Sanierung und Erweiterung einer bestehenden Bootshütte handele, von deren Existenz man sich vor Ort überzeugt habe.

 

Eine Bootshütte ist aber in der Realität gar nicht vorhanden.

 

Unter dem Gesichtspunkt der Sanierung und Erweiterung wurde der Maßnahme vom Bauausschuß zugestimmt.

 

Das seinerzeit zum Schloß gehörende Bootshaus wurde aber vor über 40 Jahren vom Bundesforstamt, da baufällig, abgerissen und befand sich über 200 Meter vom derzeit geplanten Bauplatz entfernt.

 

Am 6.5.2005 schickt mir das Landratsamt die Kopie der Baugenehmigung zu und nach Einsicht der Pläne ist festzustellen, daß nun eine umweltverträglichere Lösung gefunden worden ist.

 

Man genehmigt die Sanierung der am Ufer bereits befindlichen Badehütte und deren Erweiterung zur Unterbringung von Booten „ausschließlich für Zwecke der fischereilichen Fischhege“.

 

Man wird sehen, wie die Hütte in Zukunft genutzt wird, denn somit befindet sich im zum Schloß gehörenden Strandbad keine Badehütte mehr.

 

Aus der Baugenehmigung vom 29.4. geht auch hervor, daß das Gebäude unter Wahrung des Bestandschutzes so zu errichten ist, daß keine Baumfällungen notwendig werden. Diese werden aber dennoch zum Monatsende (Anlage 9) durchgeführt.

 

 

 

 

Forsthütte

 

Am 5.10.04 waren die wochenlang andauernden Baumaßnahmen für die völlig neu erstellte Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, sowie die Verlegungsarbeiten für Strom- und Videoleitungen bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Bauarbeiten fanden somit vor der vom Landratsamt erteilten Genehmigung statt. Diese erfolgte -wie die Regierung von Oberbayern mir gegenüber erklärt hat- erst am 14.10.04.

 

Dies obwohl immer wieder Vertreter der Stadt Weilheim und des Landratsamtes vor Ort waren.

 

Der Eigentümer bezeichnet –wie im Weilheimer Tagblatt zu lesen ist- das im FFH Gebiet befindliche Gebäude bereits als Forsthaus, was auf den  Wunsch der Schaffung einer Wohnmöglichkeit im Außenbereich hinweist, die durch die Elektrifizierung und Verlegung von Zu- und Abwasserleitungen eventuell bereits geschaffen ist. Auf jeden Fall ist das im FFH Gebiet befindliche Grundstück im 2. Halbjahr 2004 voll erschlossen worden.

 

Zwischenzeitlich wurden mehrere Überwachungskameras (der Verlegung von Kabeln stimmte das Landratsamt zu)  installiert, die auch Bereiche außerhalb des Schlossbades und Schloßparkes erfassen. Es stellt sich die Frage, ob es sich hierbei nicht um einen Eingriff in die Privatsphäre Dritter darstellt, zumal auch Kameras auf dem Schlossturm montiert wurden.

 

 

 

 

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