Informationen
zu den Bauarbeiten im Uferbereich des Haarsees
(Zum Öffnen der
Anlagen, bitte Doppelklick in den blau geschriebenen Text)
Der bei Weilheim i.Ob.
befindliche Haarsee stellt mit seinen Röhrichtzonen und Mooruferbereichen einen
äußerst wertvollen Lebensraum für viele seltene und geschützte Tier- und
Pflanzenarten dar. Daher befinden sich am Seeufer auch kartierte Biotope und
der gesamte Uferbereich steht unter dem Schutz der FFH (Flora Fauna Habitat)
Richtlinie.
Der malerische See liegt im Landschaftsschutzgebiet
Hardtlandschaft und Eberfinger Drumlinfelder. Er ist
ein beliebter Badesee, wofür der Bevölkerung Uferbereiche, der Parkplatz und
die Zufahrt von mir zur Verfügung gestellt werden, während die
Verkehrssicherung und der Unterhalt seit Frühjahr des letzten Jahres durch die
Stadt Weilheim übernommen werden.
Der durch die Öffentlichkeit genutzte Uferbereich
wurde im Jahr 2004 durch die Stadt Weilheim saniert, nachdem die von mir im
Jahr 1993 vorgenommenen Maßnahmen durch Erosion erneuerungsbedürftig geworden
sind.
In den nicht in meinem Besitz befindlichen
geschützten Uferflächen kam es im Jahr 2004 zu massiven Eingriffen in früher
ungenutzte und verwachsene Uferbereiche.
Kiesaufschüttungen
und Rodungen im Verlandungsbereich des
Haarsees
Die untere Naturschutzbehörde wurde über die damals
nur zum Teil durchgeführten Rodungen (Anlage 1), Kiesaufschüttungen, Vergrößerungen
von früher durch den BND errichteten Zaunanlagen, (Anlage 2)
sowie über die Verlegung von Telephon-, Strom-,
Videoüberwachungs-, Zu- und Abwasserleitungen (Anlage 3)
Ende Juni informiert. Die Arbeiten fanden zum Teil -im
unter dem Schutz der Flora, Fauna Habitat Richtlinie (FFH) stehenden-
Uferbereich des Haarsees und ausnahmslos innerhalb des Landschaftsschutzgebietes
statt.
Weiterhin wurde zunächst versucht, in einem am 7.
September 2004 im Landratsamt Weilheim-Schongau persönlich mit Herrn Landrat
Luitpold Braun und Kreisbaumeister Rohrmoser
geführten Gespräch, diese naturzerstörenden
Maßnahmen, sowie deren offensichtliche Duldung durch das Landratsamt
Weilheim-Schongau und die Stadt Weilheim abzuklären, da während der Arbeiten
immer wieder Vertreter der Behörden vor Ort waren.
Daher ist erstaunlich, daß das Landratsamt –wie die
Regierung von Oberbayern mir gegenüber erklärt hat- erst am 26.10.2004 die
Eingriffe festgestellt haben will und bis dahin nichts gegen die
Naturzerstörungen unternommen wurde.
Auf einem am Haarsee angebrachten Schild (Anlage 4),
informiert die untere Naturschützbehörde
die Erholungssuchenden, daß:
„Der Haarsee mit seinen Röhrichtzonen und Mooruferbereichen einen
äußerst wertvollen Lebensraum für viele seltene und geschützte Tier- und
Pflanzenarten darstellt.“
Um die außerhalb des von der Öffentlichkeit
genutzten Strandbades genutzten Uferbereiche zu schützen, wird ein
Betretungsverbot vom 1.5. – 30.9. ausgesprochen.
Die monierten Rodungsarbeiten, Erweiterungen von
Zaunanlagen und Verlegung von Versorgungsleitungen werden Privatpersonen in
diesen Uferbereichen aber von der gleichen Behörde gestattet.
Zäune:
Das Landratsamt führt in einem an mich gerichteten
Schreiben vom 30.9.2004 aus, daß die Einfriedung eines angemessenen Umgriffes eines Anwesens im Außenbereich üblich sei.
Handelt es sich bei einem Anwesen nicht um feste
Gebäude zu Wohn- oder Gewerbezwecken? Kann es sein, daß im Außenbereich und FFH
Gebiet, in einfacher Holzbauweise erstellte
und –bis zur Mitte letzten Jahres- unerschlossene Bade- und/oder
Forstarbeiterhütten ein Anwesen darstellen?
Das Landratsamt stellt in seiner Argumentation nicht
klar, daß es sich hier nicht um den Zaun um das Schloß
und dessen Park, sondern daß es sich um eine 2. Zaunanlage um das im FFH Gebiet
befindliche, zum Schloß gehörende Strandbad handelt.
Der seinerzeit vom BND errichtete, nun in seinem
Außenumfang erheblich erweiterte, nicht wie gem. der Verordnung zum
Landschaftsschutzgebiet gewünschte ortsübliche, sondern fast 2m hohe, über 200m
vom Schloß entfernte,
mit elektrohydraulischem Tor und Videoüberwachungskamera (Anlage 5)
versehene, sowie einbetonierte Maschendrahtzaun befindet sich nun teilweise
innerhalb eines kartierten, jetzt zum Teil zerstörten Biotop, das sich früher
außerhalb der Umzäunung des Schloß-Strandbades befand
und zu dieser Zeit durch einen einfachen, nicht einbetonierten, sondern nur an
Holzpflöcken befestigten Wildschutzzaun vor Trittschäden geschützt wurde.
Ein Gutachten zu den Schädigungen des Biotopes (Anlage 6) liegt vor.
Weiterhin wird vom Landratsamt –in dem bereits
genannten, an mich am 30.9.2004 gerichteten Schreiben- argumentiert, daß vorher
bestehende wesentlich massivere Einfriedungen des Bundes beseitigt wurden.
Diese befanden sich aber ausnahmslos innerhalb der vom BND unter Bundesrecht
errichteten und nun im Umgriff erweiterten
Zaunanlagen und dienten dazu, die Mitarbeiter des Forstamtes von den
Mitarbeitern des BND zu trennen. An den erweiterten Außenzäunen sind bei
gleicher Gesamthöhe, lediglich 2 Reihen Stacheldraht durch einen einfachen
Draht ersetzt worden.
Gewünschter
Ausbau eines Weges zwischen Haarsee und Mitterlache
Das Landratsamt Weilheim führt aus, daß der Wegebau
nur dann erlaubnispflichtig sei, wenn er eine wesentliche Änderung beinhaltet.
Der im Besitz der Stadt Weilheim befindliche Weg
wird in weiten Teilen seit über 50 Jahren nicht mehr durch Fahrzeuge benutzt
und ist daher weitestgehend zugewachsen. Die Trasse führt ausnahmslos durch
Bereiche die unter dem Schutz der FFH Richtlinie stehen, ökologisch wertvolle
Feuchtgebiete darstellen und daher einem Verschlechterungsverbot unterworfen
sind. Der Weg wird vorwiegend von Wanderern genutzt. (Anlage 7)
Bezüglich der durch gewünschten
Baumaßnahmen zu erwarteten Schädigung von Biotopen und FFH Gebieten wird in o.g. Gutachten (Anlage 6) ab Punkt 3.0 eingegangen.
Der Wegausbau soll dazu dienen in der Gemarkung
Seeshaupt liegenden Grundstücke leichter zu erreichen.
Dies ist bereits jetzt über für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassene
Straßen bei einem Umweg von ein paar 100m problemlos möglich und rechtfertigt
daher nicht die gewünschten massiven Eingriffe in die Natur.
Aus diesem Grund wurde das Angebot des
Schlossbesitzers, den Weg auf seine Kosten auszubauen, vom Bauausschuß
der Stadt Weilheim auch abgelehnt.
Daß die durch das von der
Öffentlichkeit genutzte, in meinem Besitz befindliche Strandbad führenden und
in weiten Teilen kürzlich durch die Stadt Weilheim im Rahmen der Sanierung des
Ufers erneuerten Fußwege (Anlage 8)hierfür ebenfalls nicht zur Verfügung
stehen, ergibt sich durch die Nutzung des Grundstückes durch die
Erholungssuchenden und die nicht ausreichende Belastungsfähigkeit der Wege.
Sanierung
eines (nicht vorhandenen) Bootshauses
Der Haarsee wurde bis zum Eigentümerwechsel –auch im
Hinblick auf den Erhalt des biologischen Gleichgewichtes- auf das Beste vom
Bundesforstamt betreut und die Beamten kamen all die Jahre ohne ein weiteres
Bootshaus am Haarsee aus. Nun soll aber ein weiteres Gebäude, welches zur
Unterbringung von Fischereigerät dienen soll notwendig sein, welches sich
teilweise innerhalb des lt. Gutachten, (Anlage 6), teilweise zerstörten Biotopes befinden würde.
Für diese Zwecke gibt es jedoch bereits innerhalb
des im FFH Gebiet befindlichen und eingezäunten Schlossbades die sog.
Forstarbeiterschutzhütte, sowie eine weitere Badehütte, so daß nicht
verständlich ist, daß in diesem Bereich nun ein drittes Gebäude zur
Unterbringung von Fischereigerät notwendig ist.
Selbstverständlich habe ich dem Bauwerber angeboten,
sein Boot in meinem auf dem gegenüberliegenden Seeufer bereits befindlichen
Kahnhaus unterzubringen, das ich vor ca. 3 Jahren vom Bundesvermögensamt
erworben habe. Dieses wurde bereits von den Beamten des Forstamtes Stockdorf
bei Bedarf hierfür genutzt. Ich wollte hiermit dazu beitragen, eine weitere
Verbauung des ökologisch wertvollen Verlandungsbereiches des Haarsees zu
vermeiden.
Über diesen vom Bauwerber leider abgelehnten
Vorschlag habe ich am 15.7.2004 unseren Herrn Bürgermeister Loth
persönlich vor der betreffenden Bauauschuss-Sitzung
am 19.7.2004 informiert und übergab ihm
bei dieser Gelegenheit ein entsprechend formuliertes Schreiben für seine
Unterlagen.
Es ist erstaunlich, dass der Bauausschuss der Stadt
Weilheim -entsprechend der Formulierung des Titels des Bauantrages- vom vortragenden Beamten unterrichtet wurde,
daß es sich um die Sanierung und Erweiterung einer bestehenden Bootshütte
handele, von deren Existenz man sich vor Ort überzeugt habe.
Eine Bootshütte ist aber in der Realität gar nicht
vorhanden.
Unter dem Gesichtspunkt der Sanierung und
Erweiterung wurde der Maßnahme vom Bauausschuß
zugestimmt.
Das seinerzeit zum Schloß
gehörende Bootshaus wurde aber vor über 40 Jahren vom Bundesforstamt, da
baufällig, abgerissen und befand sich über 200 Meter vom derzeit geplanten
Bauplatz entfernt.
Am 6.5.2005 schickt mir das Landratsamt die Kopie
der Baugenehmigung zu und nach Einsicht der Pläne ist festzustellen, daß nun
eine umweltverträglichere Lösung gefunden worden ist.
Man genehmigt die Sanierung der am Ufer bereits
befindlichen Badehütte und deren Erweiterung zur Unterbringung von Booten
„ausschließlich für Zwecke der fischereilichen Fischhege“.
Man wird sehen, wie die Hütte in Zukunft genutzt
wird, denn somit befindet sich im zum Schloß
gehörenden Strandbad keine Badehütte mehr.
Aus der Baugenehmigung vom 29.4. geht auch hervor,
daß das Gebäude unter Wahrung des Bestandschutzes so zu errichten ist, daß
keine Baumfällungen notwendig werden. Diese werden
aber dennoch zum Monatsende (Anlage 9) durchgeführt.
Forsthütte
Am 5.10.04 waren die wochenlang andauernden
Baumaßnahmen für die völlig neu erstellte Trinkwasserversorgung und
Abwasserbeseitigung, sowie die Verlegungsarbeiten für Strom- und Videoleitungen
bereits weitestgehend abgeschlossen. Die Bauarbeiten fanden somit vor der vom
Landratsamt erteilten Genehmigung statt. Diese erfolgte -wie
die Regierung von Oberbayern mir gegenüber erklärt hat- erst am 14.10.04.
Dies obwohl immer wieder Vertreter der Stadt
Weilheim und des Landratsamtes vor Ort waren.
Der Eigentümer bezeichnet –wie im Weilheimer
Tagblatt zu lesen ist- das im FFH Gebiet befindliche Gebäude bereits als
Forsthaus, was auf den Wunsch der
Schaffung einer Wohnmöglichkeit im Außenbereich hinweist, die durch die Elektrifizierung
und Verlegung von Zu- und Abwasserleitungen eventuell bereits geschaffen ist.
Auf jeden Fall ist das im FFH Gebiet befindliche
Grundstück im 2. Halbjahr 2004 voll erschlossen worden.
Zwischenzeitlich wurden mehrere Überwachungskameras
(der Verlegung von Kabeln stimmte das Landratsamt zu) installiert, die
auch Bereiche außerhalb des Schlossbades und Schloßparkes
erfassen. Es stellt sich die Frage, ob es sich hierbei nicht um einen Eingriff
in die Privatsphäre Dritter darstellt, zumal auch Kameras auf dem Schlossturm
montiert wurden.
Verantwortlich für den Inhalt:
Ch. Frhr. v. Hirschberg
Hirschberg
82362 Weilheim
c.hirschberg@hirschberg.de
www.haarsee.com